
ÖFFENTLICHER NOTAR
Leistungen im Darlehensrecht
Beratung und Vertragsgestaltung
Beratung der Parteien hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten eines Darlehensvertrags. Dabei können Konditionen wie Darlehenssumme, Zinsen, Rückzahlungsmodalitäten und Sicherheiten besprochen werden.
Ausarbeitung des Vertrags
Basierend auf den Vereinbarungen und Wünschen der beteiligten Parteien erstellt der Notar den Darlehensvertrag in schriftlicher Form gemäß den gesetzlichen Anforderungen und individuellen Vereinbarungen.
Beurkundung des Vertrags
Errichtung eines Notariatsaktes für den Darlehensvertrages. Letzteres kann zum positiven Ergebnis führen, dass die Verpflichtung der Rückzahlung des Darlehensnehmers bei Verzug nicht eingeklagt werden muss sondern schon auf Basis des Notariatsaktes sofort vollstreckbar ist.
Sicherstellung der Beweiskraft
Die Beurkundung gewährleistet auch die Beweiskraft des Vertragsinhalts. Im Fall von Streitigkeiten oder Unklarheiten kann der notariell beurkundete Vertrag als Beweismittel dienen.
Sicherung der Urkunde
Der Notar bewahrt die (notarielle beurkundete) Darlehensurkunde in seinem Archiv auf, was eine sichere Aufbewahrung und Verfügbarkeit für alle Beteiligten gewährleistet.
Die notarielle Beurkundung eines Darlehensvertrags bietet rechtliche Sicherheit und schafft Vertrauen zwischen den Vertragsparteien. Die Neutralität des Notars und die rechtsverbindliche Natur des Notariatsaktes sind wesentliche Aspekte, die die Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit des Vertrags erhöhen.