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Leistungen im Darlehensrecht

Beratung und Vertragsgestaltung

Beratung der Parteien hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten eines Darlehensvertrags. Dabei können Konditionen wie Darlehenssumme, Zinsen, Rückzahlungsmodalitäten und Sicherheiten besprochen werden.

Ausarbeitung des Vertrags

Basierend auf den Vereinbarungen und Wünschen der beteiligten Parteien erstellt der Notar den Darlehensvertrag in schriftlicher Form gemäß den gesetzlichen Anforderungen und individuellen Vereinbarungen.

Beurkundung des Vertrags

Errichtung eines Notariatsaktes für den Darlehensvertrages. Letzteres kann zum positiven Ergebnis führen, dass die Verpflichtung der Rückzahlung des Darlehensnehmers bei Verzug nicht eingeklagt werden muss sondern schon auf Basis des Notariatsaktes sofort vollstreckbar ist. 

Sicherstellung der Beweiskraft

Die Beurkundung gewährleistet auch die Beweiskraft des Vertragsinhalts. Im Fall von Streitigkeiten oder Unklarheiten kann der notariell beurkundete Vertrag als Beweismittel dienen.

Sicherung der Urkunde

Der Notar bewahrt die (notarielle beurkundete) Darlehensurkunde in seinem Archiv auf, was eine sichere Aufbewahrung und Verfügbarkeit für alle Beteiligten gewährleistet.

Die notarielle Beurkundung eines Darlehensvertrags bietet rechtliche Sicherheit und schafft Vertrauen zwischen den Vertragsparteien. Die Neutralität des Notars und die rechtsverbindliche Natur des Notariatsaktes sind wesentliche Aspekte, die die Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit des Vertrags erhöhen.

KONTAKT

A-1120 Wien, Tivoligasse 34

 

Telefon: +43-1-8124193-0

Fax: +43-1-8124193-21

E-Mail: kanzlei@notar1120.at

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Kanzleizeiten: Mo-Do 8.30-12.30 u. 13.00-17.00,

Fr 8.30-13.00 Uhr und gegen gesonderte Vereinbarung

Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Die Notariatskanzlei ist mit den Buslinien 9A und 63A, Haltestelle Rosasgasse, ca 1 Minute Gehweg, direkt zu erreichen. Die U-Bahnlinie U4 ist nahegelegen, Station Meidlinger Hauptstraße, Ausgang Reschgasse, und die Notariatskanzlei zu Fuß in 5 Minuten erreichbar.   

Erreichbarkeit mit dem Auto

Der gesamte 12. Bezirk ist kostenpflichtige Kurzparkzone; die erlaubte Parkzeit beträgt an Arbeitstagen zwischen 09.00 und 22.00 Uhr maximal 2 Stunden. Parkscheine liegen in der Notariatskanzlei auf.

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