
ÖFFENTLICHER NOTAR
Leistungen bei Beglaubigungen
Terminvereinbarung
Zur Beglaubigung von Dokumenten empfehlen wir eine Terminvereinbarung. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12:30 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr sowie Freitag von 8:30 bis 13:00 Uhr. Termine außerhalb der regulären Öffnungszeiten sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Auswärtstermine
Die Kanzlei bietet auch Auswärtstermine an.
Sprachoptionen
Neben der deutschen Klauselerrichtung (zwingend) bietet die Kanzlei auch Klauseln in englischer und spanischer Sprache an.
Bestätigungen für Vertreter von Gesellschaften
Eine Bestätigung für Vertreter von Gesellschaften wie Geschäftsführer, Vorstände oder Prokuristen von in Österreich im Firmenbuch eingetragenen Gesellschaften ist gemäß § 89 der österreichischen Notariatsordnung mögliche, um ihre aufrechte Vertretungsbefugnis nachweisen zu können.
Erforderliche Dokumente
Zur Beglaubigung der Unterschrift auf Dokumenten ist es für die vorzunehmende Identitätsüberprüfung notwendig, einen gültigen Lichtbildausweis wie Reisepass, Führerschein oder Personalausweis mitzubringen.
Beglaubigte Fotokopien
Zudem ist es möglich, beglaubigte Fotokopien von Urkunden im Original herzustellen, um diese bei Dritten vorzulegen.
Apostille-Einholung
Die Kanzlei bietet auch Unterstützung bei der Einholung von Apostillen an.