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Leistungen bei Treuhandschaften

Die Treuhandschaft durch einen Notar schafft Vertrauen und Transparenz bei Transaktionen, indem sie eine verlässliche und rechtlich abgesicherte Abwicklung gewährleistet. Sie bietet einen Rahmen für die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufprozesses und mindert potenzielle Risiken für beide Parteien.

Neutralität und Unabhängigkeit

Der Notar handelt als neutraler Dritter, der keine persönlichen Interessen verfolgt und unparteiisch ist. Dadurch wird ein fairer und ausgewogener Umgang mit den Interessen aller Parteien gewährleistet.

Rechtliche Expertise und Gewährleistung der Rechtssicherheit

Der Notar stellt sicher, dass der Kaufvertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die rechtlichen Aspekte korrekt abgewickelt werden.

Sicherung des Eigentumsübergangs

Der Notar überwacht den Übergang des Eigentums an der Immobilie gemäß den vertraglichen Vereinbarungen und sorgt dafür, dass alle erforderlichen Schritte ordnungsgemäß durchgeführt werden.

Treuhänderische Verwaltung von Zahlungen

Der Notar fungiert als Treuhänder und stellt sicher, dass Zahlungen gemäß den Vertragsbedingungen und zeitlich klar definiert erfolgen. Dies erhöht die Sicherheit für Käufer und Verkäufer.

Konfliktlösung und Mediation

Falls während des Verkaufsprozesses Unstimmigkeiten auftreten, kann der Notar als neutraler Vermittler agieren und versuchen, Konflikte zu lösen, bevor sie eskalieren.

KONTAKT

A-1120 Wien, Tivoligasse 34

 

Telefon: +43-1-8124193-0

Fax: +43-1-8124193-21

E-Mail: kanzlei@notar1120.at

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Kanzleizeiten: Mo-Do 8.30-12.30 u. 13.00-17.00,

Fr 8.30-13.00 Uhr und gegen gesonderte Vereinbarung

Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Die Notariatskanzlei ist mit den Buslinien 9A und 63A, Haltestelle Rosasgasse, ca 1 Minute Gehweg, direkt zu erreichen. Die U-Bahnlinie U4 ist nahegelegen, Station Meidlinger Hauptstraße, Ausgang Reschgasse, und die Notariatskanzlei zu Fuß in 5 Minuten erreichbar.   

Erreichbarkeit mit dem Auto

Der gesamte 12. Bezirk ist kostenpflichtige Kurzparkzone; die erlaubte Parkzeit beträgt an Arbeitstagen zwischen 09.00 und 22.00 Uhr maximal 2 Stunden. Parkscheine liegen in der Notariatskanzlei auf.

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